Vergütung

Meine Dienstleistung kann vorrübergehend oder auch langfristig in Anspruch genommen werden.
In Ihrem Zuhause, in einer Seniorenresidenz oder in einer anderen Wohnform Ihrer Wahl.


1.Das erste Kontaktgespräch zum Kennenlernen ist kostenfrei und unverbindlich.

Sie können gerne ein Familienmitglied oder eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Oder wir schalten, die Person Ihrer Wahl, per Telefon oder Skype dazu.

Ich höre Ihnen aufmerksam zu.
Wir gestalten zusammen, anhand Ihrer Wünsche und Bedürfnisse, Ihre ganz persönliche Seniorenassistenz. Denn jeder Mensch ist einmalig.

Mein Angebot ist sehr umfangreich. Wir können daher die Inhalte ganz gezielt auf Sie abstimmen.

Es gibt die Möglichkeit für Sie, individuelle Pauschalpakete zu buchen.


Grundsätzlich können Sie meine Assistenz Stundenweise, Tageweise und als Reisebegleitung wählen, so wie es Ihrem Bedarf entspricht.
Mein Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern, auch wenn Sie bereits auf Hilfe angewiesen sind.


2. Wenn Sie von mir, als HELP- zertifizierte Seniorenassistentin, überzeugt sind

schließen wir einen Assistenzvertrag ab.
Er beinhaltet die besprochenen Leistungen. Ich verpflichte mich, absolutes Stillschweigen über Informationen und Geschehnisse meiner Auftraggeber zu bewahren.

Ich bin über eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgesichert.


3. Mein Honorar

richtet sich nach den geleisteten Stunden oder der vereinbarten Pauschale, zuzüglich Fahrtkosten. Sie erhalten eine Rechnung. Fahrtkosten werden erst ab 10 km Entfernung berechnet.

Meine Dienstleistung ist individuell und sehr professionell. Sie erfolgte nach Abschlussprüfung und Zertifizierung nach den Standards der HELP-Akademie mit AZAV-TÜV Zertifikat.

Bedenken Sie, dass Ihr Nutzen durch die Seniorenassistenz um ein vielfaches höher ist, als das Leben in einem Seniorenheim. Die Kosten, die durch ein Seniorenheim entstehen, können ebenfalls wesentlich höher sein.

Nach §35a EStG dürfen Sie 20%, jedoch maximal 4000 Euro der Kosten für die Dienstleistung der Seniorenassistenz von Ihrer Steuer absetzen. Ich unterstütze Sie gerne darin, die steuerlichen Möglichkeiten und die Abrechnungsmöglichkeit nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz und dem bayrischen Landespflegegesetz für Sie zu ermitteln.